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Zusatzkosten bei Zahlungen mit Fremdkreditkarten (Nicht finway-Karten)

In diesem Artikel erfahren Sie, warum diese Zusatzkosten entstehen und weshalb finway keinen Einfluss auf diese Gebühren hat.

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Verfasst von Emira Sibic

Beim Begleichen von geschäftlichen Ausgaben greifen Unternehmen gelegentlich auf externe Firmen- oder Privatkreditkarten zurück, die nicht direkt über das finway-Kartenprogramm ausgestellt wurden. In solchen Fällen können zusätzliche Gebühren seitens der kartenausgebenden Banken anfallen.

📌 Das Wichtigste auf einen Blick

  • Fremde Kreditkarten: Zahlungen mit externen Kreditkarten (z. B. Hausbankkarten, private Kreditkarten) unterliegen den Konditionen des jeweiligen Karteninstituts.

  • Keine finway-Gebühr: Etwaige Zusatzkosten werden nicht durch finway erhoben oder beanstandet, sondern direkt vom Drittanbieter in Rechnung gestellt.

  • Empfehlung: Nutzen Sie finway-Karten, um volle Kostentransparenz zu wahren und unerwartete Fremdgebühren zu vermeiden.

💳 Welche Zusatzkosten können bei Fremdkarten anfallen?

Wenn Sie geschäftliche Transaktionen mit Karten Dritter durchführen, können abhängig vom jeweiligen Kartenherausgeber verschiedene Entgelte anfallen:

  • Fremdwährungs- & Auslandseinsatzgebühren: Fällt eine Zahlung in einer Fremdwährung oder bei einem Händler mit Sitz außerhalb des EWR-Raums an, erheben die meisten Banken ein prozentuales Entgelt (oft zwischen 1,5 % und 3,0 % des Transaktionsbetrags).

  • Transaktions- & Bargeldabhebungsgebühren: Bei Bargeldabhebungen oder speziellen Transaktionsarten verlangen externe Banken häufig feste Mindestgebühren oder zusätzliche Serviceaufschläge.

  • Jahres- und Kartenausgabegebühren: Zusätzliche Fixkosten für externe Kartenkonten, die unabhängig von der Belegverwaltung in finway anfallen.


ℹ️ Warum werden diese Kosten nicht durch finway beanstandet?

Zusatzgebühren externer Kreditkartenverträge entstehen ausschließlich im Rechtsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und dem jeweiligen externen Finanzinstitut.

  • Kein Einfluss: finway hat weder Einblick in die individuellen Gebührentabellen Ihrer externen Banken noch die Möglichkeit, Fremdgebühren anzupassen oder zu erstatten.

  • Belegprüfung: Bitte beachten Sie, dass solche Zusatzgebühren auf den Abrechnungen der Fremdkarten ausgewiesen werden und nicht durch finway beanstandet oder automatisch kompensiert werden können.


💡 Best Practice: finway-Debitkarten nutzen

Um böse Überraschungen bei der Abrechnung zu vermeiden, empfehlen wir die Nutzung der offiziellen finway-Debitkarten:

  1. Volle Transparenz: Ausgaben und Limits sind direkt in Echtzeit im System ersichtlich.

  2. Keine verdeckten Abrechnungskosten: Klare Konditionen direkt über das finway-Kartenprogramm.

  3. Nahtlose Belegzuordnung: Automatische Zuordnung von Transaktion und Beleg


zuletzt aktualisiert am 02.11.2026

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